15% Investitionszuschuss

Grundsätzliches

Wir geben hier sinngemäß und nur auszugsweise Informationen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) wieder.

Gefördert werden die Erneuerung und der Einbau von Fenstern mit Mehrscheibenisolierverglasung.

Dabei sind bei der Durchführung der Maßnahme bestimmte technische Mindestanforderungen einzuhalten.

Es können auch Nebenarbeiten gefördert werden, die im Zusammenhang mit der Erneuerung anfallen, wie z. B. Maler- und Fliesenarbeiten.

Auch Baunebenkosten wie Beratung, Planung, Untersuchungen zum Aufbau der Gebäudehülle, Baustelleneinrichtung, Rüstarbeiten, Entsorgung.

Förderfähige Maßnahmen bei Erneuerung von Fenstern

Diese Maßnahmen sind bei der Erneuerung von Fenstern förderfähig:

  • Ausbau und Entsorgung (inkl. Schadstoffe & Sonderabfälle)
  • Einbau neuer Fenster
  • Putz- und Malerarbeiten im Fensterlaibungsbereich
  • Abdichtung der Fugen
  • Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster

Technische Mindestanforderung bei Erneuerung von Fenstern

Gefördert werden die zuvor genannten Maßnahmen nur, wenn sie den „Technischen Mindestanforderungen“ genügen. Dabei wird zum einen auf den U-Wert der neuen Fenster geschaut. Zum anderen muss der U-Wert der Außenwand kleiner sein als der U-Wert der neuen Fenster. Letzteres ist in der Regel nur in Ausnahmefällen nicht der Fall. Daher gilt in der Regel als einzige technische Mindestanforderung:

  • Der U-Wert eines Fensters darf nicht größer sein als 0,95

Gerne beraten wir Sie persönlich zu unserem Fensterangebot.

Quelle der auf dieser Seite gezeigten Texte und Bilder: SCHATTENWERK GmbH

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