Solar-Mieterstrom

Sie sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Sie denken über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nach und fragen sich, wie Sie Ihre Mieter an den Vorzügen von Solarstrom partizipieren lassen können und dabei die Amortisation Ihrer Solaranlage beschleunigen. Dann sind Sie bei uns genau richtig: Wir beraten, verkaufen und montieren Solaranlagen und wir bieten Ihnen ein überzeugendes Konzept, Solarstrom an Ihre Mieter abgeben zu können – Verkürzung der Amortisationszeit inklusive.

Welche Mieterstrom-Modelle gibt es eigentlich?

Grundsätzlich unterscheiden wir zwei Gruppen von Mieterstrommodellen:

  1. Geförderte Mieterstrom-Modelle
  2. Andere/ungeförderte Mieterstrom-Modelle

Geförderte Mieterstrom-Modelle

Sie zeichnen sich grundsätzlich dadurch aus, dass der Vermieter oder Eigentümer für jede an seine Mieter gelieferte Kilowattstunde einen staatlichen Zuschuss von 1,67 cent bis maximal 2,67 Cent erhält. Je größer die Anlage, desto geringer der Mieterstromzuschlag.

Der Zuschuss wird als Ausgleich für den nicht unerheblichen Mehraufwand gewährt, den der Vermieter für die Umsetzung eines Mieterstrom-Modells hat.

Die Gewährung des staatlichen Mieterstromzuschlags erfordert allerdings auch die Einhaltung verschiedener Bedingungen. Die wichtigsten sind:

  • keine Kopplung des Mietvertrags mit dem Vertrag über die Lieferung von Solarstrom
  • der Solarstrom für den Mieter darf nicht teurer sein als 90% des örtlichen Grundversorgungsstromtarifs
  • die maximale Laufzeit des Solarstrom-Liefervertrags mit dem Mieter darf maximal 12 Monate betragen
  • die Kündigunsfrist im Solarstrom-Liefervertrag darf maximal 3 Monate betragen

Je nach Mieterstrom-Modell gibt es weitere Bedingungen, die eingehalten werden müssen, wenn der Mieterstromzuschlag gewährt werden soll.

Eine der größten Hürden für die Umsetzung der geförderten Mieterstrom-Modelle ist der Aufwand für das notwendige Strom-Messkonzept also für Anzahl und Anordnung der Stromzähler. Das Messystem erfordert nämlich oftmals erhebliche Kosten für den Umbau/Erweiterung der Zählerplätze/Zählerschränke sowie der Verteilung.

Andere, ungeförderte Mieterstrom-Modelle

Diese Modelle zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie auf den staatlichen Mieterstromzuschlag bewusst verzichten. Durch diesen Verzicht entfallen dann auch die o. g. Bedingungen im Zusammenhang mit dem Mieterstromzuschlag. Dadurch erlangen diese Modelle maximale Freiheit in der Gestaltung der Solarstrom-Lieferverträge. Die wichtigsten Freiheiten sind:

  • kein Vertragskopplungsverbot; der Solarstrom-Liefervertrag kann mit dem Mietvertrag verbunden oder im Mietvertrag integriert sein
  • keine Preisobergrenze; der Preis für den gelieferten Solarstrom kann frei vereinbart werden
  • freie Vertragsgestaltung hinsichtlich Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

Darüber hinaus ist die technische Umsetzung des Messkonzepts deutlich einfacher und dadurch weniger kostenintensiv. Als weiterer Vorteil wird die jährliche Abrechnung stark vereinfacht, um nicht zu sagen automatisiert.

Wichtige Aspekte im Überblick

Geförderter Mieterstrom Andere, ungeförderte Mieterstrom-Modelle
Vertragskopplung mit dem Mietvertrag nicht erlaubt Kein Vertragskopplungsverbot; freie Vertragsgestaltung
Solarstrompreis für Mieter darf maximal 90% des örtlichen Grundversorgungstarifes nicht übersteigen Freie Preisgestaltung
Max. Vertragslaufzeit für Mieterstrom beträgt 1 Jahr Freie Vertragsgestaltung
Max. Kündigungsfrist für den Mieterstromvertrag beträgt 3 Monate Freie Vertragsgestaltung

SCHATTENWERK setzt auf ungeförderte Mieterstrom-Modelle

Wir haben uns auf ungeförderte Mieterstrom-Modelle spezialisiert. Zusammen mit unseren Partnern setzen wir Mieterstrom-Modelle ohne staatlichen Mieterstromzuschlag um. Der Verzicht darauf bringt größtmögliche Vertragsfreiheiten mit sich und vereinfacht die technische Umsetzung eines zulässigen Messkonzepts. Der bewusste Verzicht auf den Mieterstromzuschlag rechnet sich dadurch.

Haben Sie Interesse an unserem Konzept, dann nehmen Sie Kontakt auf. Sie werden überrascht sein, wie einfach Mieterstrom realisiert werden kann.

Gerne beraten wir Sie persönlich zum Thema Solar-Mieterstrom.

Quelle der auf dieser Seite gezeigten Texte und Bilder: SCHATTENWERK GmbH

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