Sie sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Sie denken über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nach und fragen sich, wie Sie Ihre Mieter an den Vorzügen von Solarstrom partizipieren lassen können und dabei die Amortisation Ihrer Solaranlage beschleunigen. Dann sind Sie bei uns genau richtig: Wir beraten, verkaufen und montieren Solaranlagen und wir bieten Ihnen ein überzeugendes Konzept, Solarstrom an Ihre Mieter abgeben zu können – Verkürzung der Amortisationszeit inklusive.
Grundsätzlich unterscheiden wir zwei Gruppen von Mieterstrommodellen:
Sie zeichnen sich grundsätzlich dadurch aus, dass der Vermieter oder Eigentümer für jede an seine Mieter gelieferte Kilowattstunde einen staatlichen Zuschuss von 1,67 cent bis maximal 2,67 Cent erhält. Je größer die Anlage, desto geringer der Mieterstromzuschlag.
Der Zuschuss wird als Ausgleich für den nicht unerheblichen Mehraufwand gewährt, den der Vermieter für die Umsetzung eines Mieterstrom-Modells hat.
Die Gewährung des staatlichen Mieterstromzuschlags erfordert allerdings auch die Einhaltung verschiedener Bedingungen. Die wichtigsten sind:
Je nach Mieterstrom-Modell gibt es weitere Bedingungen, die eingehalten werden müssen, wenn der Mieterstromzuschlag gewährt werden soll.
Eine der größten Hürden für die Umsetzung der geförderten Mieterstrom-Modelle ist der Aufwand für das notwendige Strom-Messkonzept also für Anzahl und Anordnung der Stromzähler. Das Messystem erfordert nämlich oftmals erhebliche Kosten für den Umbau/Erweiterung der Zählerplätze/Zählerschränke sowie der Verteilung.
Diese Modelle zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie auf den staatlichen Mieterstromzuschlag bewusst verzichten. Durch diesen Verzicht entfallen dann auch die o. g. Bedingungen im Zusammenhang mit dem Mieterstromzuschlag. Dadurch erlangen diese Modelle maximale Freiheit in der Gestaltung der Solarstrom-Lieferverträge. Die wichtigsten Freiheiten sind:
Darüber hinaus ist die technische Umsetzung des Messkonzepts deutlich einfacher und dadurch weniger kostenintensiv. Als weiterer Vorteil wird die jährliche Abrechnung stark vereinfacht, um nicht zu sagen automatisiert.
Geförderter Mieterstrom | Andere, ungeförderte Mieterstrom-Modelle |
Vertragskopplung mit dem Mietvertrag nicht erlaubt | Kein Vertragskopplungsverbot; freie Vertragsgestaltung |
Solarstrompreis für Mieter darf maximal 90% des örtlichen Grundversorgungstarifes nicht übersteigen | Freie Preisgestaltung |
Max. Vertragslaufzeit für Mieterstrom beträgt 1 Jahr | Freie Vertragsgestaltung |
Max. Kündigungsfrist für den Mieterstromvertrag beträgt 3 Monate | Freie Vertragsgestaltung |
Wir haben uns auf ungeförderte Mieterstrom-Modelle spezialisiert. Zusammen mit unseren Partnern setzen wir Mieterstrom-Modelle ohne staatlichen Mieterstromzuschlag um. Der Verzicht darauf bringt größtmögliche Vertragsfreiheiten mit sich und vereinfacht die technische Umsetzung eines zulässigen Messkonzepts. Der bewusste Verzicht auf den Mieterstromzuschlag rechnet sich dadurch.
Haben Sie Interesse an unserem Konzept, dann nehmen Sie Kontakt auf. Sie werden überrascht sein, wie einfach Mieterstrom realisiert werden kann.
Gerne beraten wir Sie persönlich zum Thema Solar-Mieterstrom.
Quelle der auf dieser Seite gezeigten Texte und Bilder: SCHATTENWERK GmbH