15% Investitionszuschuss

Grundsätzliches

Wir geben hier sinngemäß und nur auszugsweise Informationen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) wieder.

Gefördert werden die Erneuerung und der Einbau von Außentüren von beheizten Räumen.

Dabei sind bei der Durchführung der Maßnahme bestimmte technische Mindestanforderungen einzuhalten.

Es können auch Nebenarbeiten gefördert werden, die im Zusammenhang mit der Erneuerung anfallen, wie z. B. Maler- und Fliesenarbeiten.

Auch Baunebenkosten wie Beratung, Planung, Untersuchungen zum Aufbau der Gebäudehülle, Baustelleneinrichtung, Rüstarbeiten, Entsorgung.

Förderfähige Maßnahmen bei Erneuerung von Haustüren

Diese Maßnahmen sind bei der Erneuerung von Haustüren förderfähig:

  • Ausbau und Entsorgung (inkl. Schadstoffe & Sonderabfälle)
  • Einbau einer neuen Haustür
  • Putz- und Malerarbeiten im Haustürbereich
  • Abdichtung der Fugen
  • Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Haustüren

Technische Mindestanforderung bei Erneuerung von Haustüren

Gefördert werden die zuvor genannten Maßnahmen nur, wenn sie den "Technischen Mindestanforderungen" genügen. Dabei wird zum einen auf den U-Wert der Haustür geschaut. Zum anderen muss der U-Wert der Außenwand kleiner sein als der U-Wert der Haustür. Letzteres ist in der Regel nur in Ausnahmefällen nicht der Fall. Daher gilt in der Regel als einzige technische Mindestanforderung:

  • Der U-Wert einer Haustür darf nicht größer sein als 1,3

Gerne beraten wir Sie persönlich zu unserem Haustürenangebot.

Quelle der auf dieser Seite gezeigten Texte und Bilder: SCHATTENWERK GmbH

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